DSGVOinderSchwimmschule:Fotos,SchülerdatenundZustimmungderEltern[2026]
![DSGVO in der Schwimmschule: Fotos, Schülerdaten und Zustimmung der Eltern [2026]](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fzvblogpostimages.s3.eu-west-3.amazonaws.com%2FAUTOMATISCH_UPLOAD%2F1_a2fde2d473f6.jpg&w=3840&q=75&dpl=dpl_GWyfLj8UVegbQ18STkVQms8Vj7LD)
Kurz gesagt
- Ein Foto, auf dem ein Kind erkennbar ist, ist ein personenbezogenes Datum. Veröffentlichen darf man nur mit Rechtsgrundlage, meist Zustimmung eines Elternteils.
- In den Niederlanden können Kinder unter 16 Jahren keine gültige Zustimmung geben; in Belgien und einigen anderen EU-Ländern liegt die Grenze bei 13.
- Die Zustimmung gilt pro Zweck. Ein Häkchen für Website, soziale Medien, Flyer und die geschlossene App zusammen ist nicht gültig.
- Asthma, Ekzeme, Medikamente und Behinderungen sind Gesundheitsdaten. Diese erfordern ausdrückliche Zustimmung und einen Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis.
- In der Swimmigo-App sehen nur der verknüpfte Elternteil und der akzeptierte Lehrer die Daten eines Schülers, und die Aufbewahrungsfristen sind festgelegt.
Neue Gruppen, neue Eltern, neue Listen: Der September ist in jeder Schwimmschule die geschäftigste Zeit des Jahres. Und genau dann tauchen die Fragen auf, für die Sie nie eine Vereinbarung getroffen haben. Ein Elternteil meldet zurück, dass keine Fotos ihrer Tochter geteilt werden dürfen. Jemand hat ein Foto ihres Kindes in Badebekleidung auf Ihrem Instagram gesehen. Am Beckenrand liegt ein Ausdruck mit Allergien und wer nicht vom Sprungbrett springen darf.
Das verlangt das Gesetz von Ihnen, was Eltern von Ihnen erwarten dürfen und wie Sie das an einem Nachmittag regeln können.
Warum das bei Schwimmunterricht besonders sensibel ist
Ein Foto eines Kindes in Badebekleidung wiegt schwerer
ZwembadBranche weist darauf hin, dass Sie bei Fotos von Kindern in Badebekleidung besonders vorsichtig sein müssen, da das Gesetz vorschreibt, dass sich Personen in dieser Situation unbeobachtet fühlen sollen. Das gilt für Ihren eigenen Social-Media-Post, aber genauso für die Eltern auf der Tribüne, die ein Video machen, auf dem die halbe Gruppe zu sehen ist.
Etwa die Hälfte der Eltern gibt nicht immer Zustimmung
Im April 2025 befragte das Radar Panel 1513 Eltern mit Kindern unter 16 Jahren. 92 Prozent hatten schon einmal die Frage erhalten, ob Fotos ihres Kindes gemacht und verwendet werden dürfen, von Schule, Kinderbetreuung, Sportverein oder Glaubensgemeinschaft. Von diesen Eltern geben 31 Prozent immer Zustimmung, die Hälfte situationsabhängig und 18 Prozent in keinem Fall. Bei einer Gruppe von zehn Kindern sind also statistisch gesehen zwei, von denen Sie kein Bild veröffentlichen dürfen.
Was passiert, wenn ein Elternteil nein sagt
15 Prozent der Eltern sagen, dass es Folgen hat, wenn sie keine Zustimmung geben. 3 Prozent berichten, dass ihr Kind nicht an einer Aktivität teilnehmen durfte, und etwa 5 Prozent der Eltern, die nicht immer zustimmen, sagen, dass ihr Kind tatsächlich abgelehnt wurde. Häufiger ist es subtiler: Das Kind muss bei dem Gruppenfoto kurz zur Seite oder aus dem Bild. Eltern empfinden das als Ausgrenzung, und genau das will die Datenschutzbehörde nicht. Die Zustimmung muss freiwillig erfolgen, ohne Nachteile für diejenigen, die nein sagen.
Was gesetzlich gilt
Ein erkennbares Kind auf dem Foto ist ein personenbezogenes Datum
Ein Foto ist nicht automatisch ein personenbezogenes Datum. Das wird es, sobald jemand erkennbar abgebildet ist. Ab diesem Moment gelten die Regeln der DSGVO: Sie benötigen einen Grund, um das Bild zu erstellen und zu verwenden, und müssen erklären können, welcher das ist. Das gilt für Veröffentlichungen auf Ihrer Website, in einem Flyer und in sozialen Medien. Für Bilder, die nur intern bleiben, wie ein Stimmungsfoto in Ihrer eigenen Mappe, gilt etwas anderes als für einen Post, den die ganze Welt sehen kann.
Die Ausnahme für den persönlichen Gebrauch gilt nicht für Sie
Die DSGVO lässt Fotos für den persönlichen und häuslichen Gebrauch außen vor. Diese Ausnahme ist nicht für Unternehmen und Organisationen gedacht. Sobald Sie als Schwimmschule Bildmaterial für Ihre Website, Ihren Flyer oder Ihre Social-Media-Kanäle erstellen, fallen Sie unter die normalen Regeln und benötigen eine Rechtsgrundlage, meist die Zustimmung der Eltern.
Welche Daten Sie erfassen, bestimmt die Strenge
Ein Name, ein Geburtsdatum und ein Schwimmniveau sind gewöhnliche personenbezogene Daten. Sobald Sie notieren, dass ein Kind Asthma, Ekzeme, Epilepsie oder eine Behinderung hat, handelt es sich um Gesundheitsdaten. Die Datenschutzbehörde nennt das besondere personenbezogene Daten, die besonders geschützt sind. Hinzu kommt, dass Sie für die Verwendung solcher Daten keine einfache Zustimmung benötigen: Es gilt eine verschärfte Form, die ausdrückliche Zustimmung.
In der Praxis bedeutet das nicht, dass Sie nichts notieren dürfen. Ein Lehrer muss wissen, dass ein Kind keine Taucherbrille verträgt oder Medikamente bei sich hat. Es bedeutet, dass Sie nur das erfassen, was wirklich nötig ist, es nicht auf einem Zettel herumliegen lassen und notieren, warum Sie es aufbewahren.
| Art der Daten | Beispiel aus dem Schwimmunterricht | Wie streng | Was Sie regeln müssen |
|---|---|---|---|
| Gewöhnliche personenbezogene Daten | Name, Geburtsdatum, Gruppe, Niveau, Anwesenheit | Standard-Schutz | Zweck notieren, nicht mehr erfassen als nötig, Aufbewahrungsfrist wählen |
| Besondere personenbezogene Daten | Asthma, Ekzeme, Epilepsie, Allergien, Medikamente, Behinderung | Besonders geschützt | Ausdrückliche Zustimmung, nur das unbedingt Notwendige, geschützte Speicherung, Aufnahme ins Verarbeitungsverzeichnis |
| Bildmaterial | Fotos und Videos von Kindern während des Unterrichts | Personenbezogen, sobald erkennbar | Zustimmung pro Zweck, festhalten, wer sie gab, Widerruf ermöglichen |
| Zahlungsdaten | Kurs-Pakete, Rechnungen, Zahlungen der Eltern | Standard-Schutz mit steuerlicher Aufbewahrungspflicht | Buchhaltung sieben Jahre aufbewahren, keine Kartendaten in eigenen Systemen |
Wer darf die Zustimmung geben
Bis 16 Jahre: ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter
In den Niederlanden können Kinder unter 16 Jahren keine gültige Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten geben. Die Zustimmung ist erst gültig, wenn ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter sie gibt, und Sie müssen nachweisen können, dass es wirklich dieser Elternteil war. In einer Schwimmgruppe gibt es manchmal ein Kind mit zwei Haushalten. Dann ist es ratsam zu wissen, wer unterschreibt, und den anderen Elternteil an der Fortschrittskontrolle teilhaben zu lassen, anstatt sich auf Weitererzählen zu verlassen.
In einigen EU-Ländern liegt die Grenze bei 13
Die DSGVO lässt den Ländern Spielraum, die Altersgrenze für Online-Dienste niedriger zu setzen. Die Niederlande halten 16 Jahre ein, Belgien und Dänemark wählen 13. Für eine Schule, die mit mehrsprachigen Familien arbeitet oder gerade über die Grenze unterrichtet, ist dieser Unterschied relevant, sobald Daten über eine App oder ein Online-Portal laufen. Swimmigo ist in fünf Sprachen verfügbar und Benachrichtigungen werden in der Sprache des Empfängers angezeigt, sodass Eltern, die kein Niederländisch lesen, dieselben Informationen darüber erhalten, was mit den Daten ihres Kindes passiert.
Vier Anforderungen, die eine Zustimmung erfüllen muss
Nach der Datenschutzbehörde muss die Zustimmung freiwillig, eindeutig, informiert und spezifisch sein. Freiwillig bedeutet, dass Sie einen Elternteil nicht benachteiligen, der nein sagt. Eindeutig bedeutet eine klare aktive Handlung: Ein vorausgewähltes Kästchen ist nicht erlaubt, und Schweigen erst recht nicht. Informiert bedeutet, dass Sie vorher mitteilen, wer Sie sind, welchen Zweck Sie verfolgen, welche Daten Sie verwenden und dass ein Widerruf jederzeit möglich ist. Spezifisch bedeutet, dass Sie für jeden Zweck separat um Zustimmung bitten. Arbeiten Sie mit einem Formular in mehreren Sprachen, muss der Text in jeder Sprache dieselbe Aussage haben.
Der Widerruf muss genauso einfach sein wie die Zustimmung
Ein Elternteil darf die Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, und das muss genauso einfach sein wie das Geben. Die Datenschutzbehörde stellt dafür einen Musterbrief für Eltern bereit. Was dann passiert: Bilder, die bereits in einem Flyer oder auf einem Banner sind, dürfen danach nicht mehr verbreitet werden. Sie entfernen das Foto aus dem Material oder legen das Material weg. Was online steht, löschen Sie, und wenn eine andere Organisation das Bild von Ihnen erhalten hat, geben Sie den Widerruf weiter.
Das Kästchen, das fast jede Schule falsch macht
Eine Unterschrift bei der Anmeldung deckt nicht alle Zwecke ab
Die meisten Schwimmschulen regeln das mit einer einzigen Zeile im Anmeldeformular, zum Beispiel: Ich gebe die Zustimmung zur Verwendung von Bildmaterial. Solch eine Zustimmung ist zu allgemein, um gültig zu sein, denn der Zweck darf sich nicht nachträglich ändern. Ein Elternteil, der ja sagt für Fotos in der geschlossenen App, hat damit nicht ja gesagt für Facebook, Ihre Website oder einen Zeitungsartikel.
Eltern denken kanalbezogen, nicht in einem Ja oder Nein
Diesen Unterschied sieht man in den Zahlen wieder. In der Radar-Studie gibt ein Elternteil an, mit Fotos in der Kinderbetreuungs-App einverstanden zu sein, weil sie sonst selbst nichts von ihrem Kind mitbekommt, aber nicht mit einer Veröffentlichung auf der Website oder in der Zeitung. Ein anderer Elternteil fragt sich, was die sechzig anderen Eltern im Portal mit den Fotos machen. Wer pro Zweck fragt, erhält mehr brauchbare Zustimmungen und weniger Diskussionen als jemand, der ein großes Kästchen anbietet.
| Zweck | Was Sie damit machen | Was Sie benötigen |
|---|---|---|
| Geschlossener Kanal für Eltern | Fotos vom Unterricht mit den Eltern der Gruppe teilen | Eigene Zustimmung für diesen Zweck, auch wenn die Gruppe geschlossen ist |
| Eigene Website | Stimmungsbilder und eine Erklärung zu Ihren Kursen | Separate Zustimmung pro Elternteil, mit Möglichkeit, nein zu sagen ohne Folgen für den Unterricht |
| Soziale Medien | Posts und Videos auf Instagram, Facebook oder TikTok | Separate Zustimmung, idealerweise mit Vereinbarung, wie lange ein Post online bleibt |
| Flyer, Broschüre oder Banner | Drucksachen, die lange im Umlauf sind und nicht zurückgeholt werden können | Separate Zustimmung plus Vereinbarung, dass das Druckmaterial aus dem Verkehr gezogen wird, wenn jemand widerruft |
| Zeitung oder lokale Nachrichten | Ein Interview oder Bericht über Ihre Schule | Separate Zustimmung, auch wenn Sie nicht selbst der Fotograf sind |
Was Sie vorzeigen müssen, wenn Fragen kommen
Halten Sie fest, wer wann und wofür zugestimmt hat
Die DSGVO arbeitet mit einer Rechenschaftspflicht: Sie müssen nachweisen können, dass Sie die Regeln einhalten. Für die Zustimmung bedeutet das zwei Dinge. Sie bewahren die Zustimmung selbst auf und die Informationen, die der Elternteil zu diesem Zeitpunkt erhalten hat, damit klar ist, wofür das Ja galt. Ein Ordner mit ausgefüllten Formularen oder ein Feld in Ihrem System mit Datum, Zweck und der Version des Textes, die der Elternteil gesehen hat, reicht aus. Mündlich ist möglich, aber schwer nachzuweisen.
Eine Datenschutzerklärung ist immer Pflicht
Jede Organisation muss eine Datenschutzerklärung haben, in der steht, welche Daten Sie verwenden, warum, wie lange Sie sie aufbewahren und wie Eltern ihre Rechte ausüben können. Für eine Schwimmschule ist das eine Seite in einfacher Sprache, kein Juristenwerk. Stellen Sie sie auf Ihre Website und erwähnen Sie sie bei der Anmeldung, dann müssen Sie nicht jedes Mal erklären, warum Sie etwas erfassen.
Ein Datenschutzvorfall-Register und bei schwerwiegenden Vorfällen eine Meldung
Auch kleine Organisationen führen ein Datenschutzvorfall-Register. Denken Sie an die häufigsten Beispiele in der Praxis: Ein Telefon mit Fotos der Gruppe geht verloren, eine Teilnehmerliste wird an den falschen Elternteil geschickt, eine Tabelle steht versehentlich öffentlich. Einen schwerwiegenden Vorfall melden Sie bei der Datenschutzbehörde und manchmal auch bei den betroffenen Eltern.
Die Gruppen-App, das Schriftstück und das Telefon am Beckenrand
Medizinische Daten gehören nicht auf einen Ausdruck am Beckenrand
Die Liste mit Allergien und Medikamenten ist der häufigste Ort, an dem Gesundheitsdaten herumliegen. Oft steht mehr darauf als nötig: nicht nur die Allergie, sondern auch die ganze Geschichte der Eltern, eine Telefonnummer und eine Notiz aus der letzten Saison. Schreiben Sie auf, was ein Lehrer im Wasser wissen muss, und lassen Sie den Rest in einem geschützten Dossier. Ein Vertretungslehrer, der die Gruppe übernimmt, muss wissen, dass ein Kind keine Ohrstöpsel verträgt, nicht, dass eine Untersuchung läuft.
Eine Gruppen-App mit Fotos ist kein sicherer Kanal
Geschlossen fühlt sich sicher an, aber eine Gruppe von sechzig Eltern ist keine geschützte Umgebung. Niemand kontrolliert, was jemand mit einem heruntergeladenen Foto macht, und wer die Gruppe verlässt, behält die Fotos. Hinzu kommt, dass Fotos in einer App auch Gespräche auslösen, die Sie als Schule nicht steuern können, mit Fragen über das Kind eines anderen. Für den Fortschritt und das Teilen eines Fotos des eigenen Kindes gibt es Kanäle, die Sie selbst kontrollieren, und für den Rest genügt eine Vereinbarung: keine Fotos von anderen Kindern in der Gruppe.
Wie dieses Gespräch in vielen Schulen verläuft, steht in unserem Beitrag über WhatsApp-Chaos beim Schwimmunterricht.
Verbotsschilder wirken nicht, Vereinbarungen schon
Regeln über Telefone im Schwimmbad sind schwer durchzusetzen; das zeigt eine Umfrage bei Schwimmbädern und Kindertagesstätten in Overijssel. Ein Verbotsschild am Zaun hält niemanden ab. Ein Schwimmbad in Steenwijk löste das mit zusätzlichen Kontrollen und Hausregeln sowie der Regel, dass keine Kinder im Hintergrund ohne Zustimmung erkennbar zu sehen sind. Das Letztere ist die Vereinbarung, die am meisten Arbeit abnimmt: Es geht selten um Ihre Kamera, meist um die eines anderen Elternteils bei einem Kindergeburtstag oder beim Freischwimmen.

Wer Zugriff auf die Daten hat
Datensparsamkeit klingt wie ein Begriff aus einem Handbuch. In der Praxis geht es um eine Frage: Wer kann auf welche Daten zugreifen. Ein gemeinsames Login-Konto, auf dem vier Personen arbeiten, ist die schwächste Stelle, denn dann ist nachträglich nicht zu sehen, wer etwas geändert oder heruntergeladen hat. Arbeiten Sie mit eigenen Konten pro Person, mit Rechten, die zur Rolle passen, und entziehen Sie den Zugang am Tag, an dem jemand aufhört.
Was Eltern von Ihnen verlangen dürfen
Einsicht, Berichtigung und Löschung
Eltern haben das Recht auf Einsicht in die Daten, die Sie von ihrem Kind haben, auf Berichtigung, wenn etwas nicht stimmt, und in einigen Fällen auf Löschung. Sie brauchen dafür kein dreiseitiges Formular, aber eine Vereinbarung, wer antwortet und innerhalb welcher Frist. Eine klare Antwort innerhalb weniger Tage verhindert fast immer eine Beschwerde.
Fotos, die bereits online sind, bekommen Sie nicht vollständig zurück
Hier gilt: Ehrlichkeit ist am besten. Ein Foto von Ihrer Website oder aus Ihrem Flyer nehmen Sie weg, aber von einem Post, der gespeichert, weitergeleitet oder gescreenshottet wurde, gibt es keine vollständige Rücknahme. Sagen Sie das vorher, statt hinterher. Organisationen, die Eltern positiv überraschten, machen das mit Nachauswahl: Fotografieren Sie den Unterricht, wählen Sie danach die Bilder aus, auf denen nur Kinder zu sehen sind, von denen Sie die Zustimmung haben, und machen Sie gegebenenfalls ein Gesicht unkenntlich. Ein weiterer Punkt, der bei der Datenschutzbehörde und beim britischen NSPCC feststeht: Ein Kind darf niemals von einer Aktivität ausgeschlossen werden, weil keine Zustimmung vorliegt. Wer nicht auf dem Foto sein darf, macht einfach mit.
Und wenn etwas schiefgeht: eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde
Ein Elternteil, der findet, dass Sie sorglos mit Daten umgegangen sind, darf eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen. Die Praxis zeigt, dass fast alle solchen Fälle mit einem Gespräch beginnen, das nicht gut lief: eine Bitte, ein Foto zu löschen, die zu spät bearbeitet wurde, oder eine Reaktion im Sinne von „der Post verschwindet von selbst“. Innerhalb eines Tages zu reagieren und das Foto offline zu nehmen, kostet Sie fünf Minuten.
Ein Datenschutz-Check in 15 Minuten
Schritt 1: Gehen Sie Ihre eigenen Kanäle durch
Öffnen Sie Ihre Website, Ihre Social-Media-Accounts, die Mappe mit Drucksachen und bezahlte Anzeigen. Notieren Sie überall, wo Kinder erkennbar abgebildet sind. Das ist Ihr Ausgangspunkt.
Schritt 2: Teilen Sie Ihre Zustimmungsanfrage pro Zweck auf
Machen Sie aus einer Frage vier oder fünf einzelne Fragen, in der Sprache der Eltern. Fügen Sie hinzu, was Sie mit dem Bild machen und wie jemand es widerrufen kann.
Schritt 3: Legen Sie fest, wer welche Daten sieht
Schauen Sie pro Person in Ihrem Team, welche Daten diese benötigt. Lehrer brauchen Fortschritts- und medizinische Hinweise, nicht den Zahlungsstatus einer Familie. Wer die Verwaltung macht, muss keine Fotos sehen.
Schritt 4: Wählen Sie Aufbewahrungsfristen und notieren Sie sie
Vereinbaren Sie, wie lange Sie Fotos aufbewahren, wie lange ein abgemeldetes Kind in Ihrem System bleibt und was passiert, wenn eine Familie aufhört. Halten Sie das in einem Dokument fest, auch wenn es kurz ist.
Schritt 5: Setzen Sie einen jährlichen Termin im Kalender
Sie müssen nicht jedes Schuljahr erneut für denselben Zweck um Zustimmung bitten. Prüfen Sie jedoch, ob alte Zustimmungen noch gültig sind, ob neue Kanäle hinzugekommen sind und ob neue Eltern die Frage gesehen haben. Für neue Familien regeln Sie das bei der Anmeldung, zusammen mit dem Rest der Aufnahme.
Was die Swimmigo-App dafür regelt
Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung statt einzelner Absprachen
In der Swimmigo-App ist die Schwimmschule die verantwortliche Stelle für die Schüler- und Kursdaten, die sie selbst erfasst. Swimmigo verarbeitet diese Daten im Auftrag der Schule, und mit jeder Schule wird dafür eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen. Die Kontodaten der Eltern, wie Login und Einstellungen, fallen unter Bobika als verantwortliche Stelle. Diese Unterscheidung ist genau das, was die DSGVO von einer Partei verlangt, die mit Daten von Kindern arbeitet.
Drei Rollen, drei Arten von Zugriff
Innerhalb einer Schule gibt es Rollen für Eigentümer, Administrator und Lehrer, jeweils mit eigenen Rechten. Ein Lehrer sieht die Gruppen und Schüler, die zu ihm gehören; Verwaltung und Umsatz sind für den Administrator. Andere Eltern können nichts von Ihrem Schüler sehen: Nur der verknüpfte Elternteil und die vom Schwimmschulteam akzeptierten Lehrer haben Zugriff auf den Fortschritt. Bei einem Schulwechsel wird der alte Zugriff entzogen, und ein Elternteil kann die Verknüpfung selbst über die Einstellungen lösen.
Nachrichten in der App statt in der Gruppen-App
Nachrichten zwischen Eltern und Schule laufen über die App, mit Lesebestätigung. Die Schule entscheidet selbst, ob diese Funktion aktiviert ist; ist sie aus, sieht der Elternteil, dass der Kontakt per E-Mail erfolgt. Das ist eine andere Abwägung als in der Gruppen-App, in der alles durcheinander läuft, und es ist der Ort, an dem Sie Vereinbarungen über Fotos wiederholen können, anstatt sie nur einmal bei der Anmeldung zu erwähnen. Benachrichtigungen werden in der Sprache des Empfängers angezeigt, aus fünf Sprachen, sodass die Erklärung nicht nur auf Niederländisch ankommt.
Festgelegte Aufbewahrungsfristen
Eltern, die ihr Konto löschen, verschwinden sofort und endgültig. Ein Elternkonto ohne verknüpften Schwimmer wird nach sieben Tagen automatisch gelöscht, mit einer Warnung am vierten Tag. Wenn eine Schule die App einstellt, wird die Verknüpfung sofort aufgehoben und die Schule hat dreißig Tage Zeit, ihre eigenen Daten zu exportieren, danach wird alles automatisch gelöscht. Backups bleiben maximal dreißig Tage erhalten, und die eigene Verwaltung der Schule unterliegt weiterhin der steuerlichen Aufbewahrungspflicht. Eine Schule, die ein Schülerfoto verpflichtend machen möchte, aktiviert diese Einstellung; ist sie aus, ist das Foto optional.
Wo die Daten gespeichert sind
Die Speicherung erfolgt in der Europäischen Union, mit Datenbanken bei MongoDB Atlas und Bildspeicherung in einer S3-Umgebung in Frankreich. Zahlungen laufen über Stripe Payments Europe in Irland; Kartendaten gelangen nicht in die App und werden auch nicht von Swimmigo gespeichert. Für E-Mail und Produktstatistiken werden Anbieter genutzt, die Daten in den Vereinigten Staaten verarbeiten können, unter den dafür geltenden Garantien wie den EU-US-Abkommen und Standardvertragsklauseln. Die vollständige Liste der Anbieter und Aufbewahrungsfristen steht in der Erklärung, und Eltern können ihre Rechte in den App-Einstellungen oder per Nachricht an Swimmigo ausüben.
Was die App sonst noch für die Verwaltung von Gruppen, Fortschritt und Elternkontakt bietet, steht auf der Funktionsseite, auf der Seite für Schwimmschulen und Lehrer und auf der Seite für Eltern. Wie Sie von einzelnen Listen zu einem System wechseln, steht in unserem Beitrag über Verwaltung, Kommunikation und Zahlungen in einer App. Für die Erfassung medizinischer Hinweise pro Schüler ist die Erklärung zum Schwimmunterricht mit Ekzemen eine hilfreiche Ergänzung.
Fazit
Fotos und Schülerdaten sind kein juristisches Dossier, für das Sie einen Anwalt brauchen, aber sie erfordern Vereinbarungen, die Sie einmal aufschreiben und dann einhalten. Bitten Sie um Zustimmung pro Zweck in der Sprache der Eltern, halten Sie fest, wer was sieht, notieren Sie nur die medizinischen Informationen, die ein Lehrer im Wasser wirklich braucht, und machen Sie das Widerrufen genauso einfach wie das Geben. Wenn Sie das tun, können Sie jedem Elternteil, der etwas fragt, eine klare Antwort geben und müssen an einem geschäftigen Samstagmorgen nicht herausfinden, wer was vereinbart hatte.
Quellen
- Autoriteit Persoonsgegevens: Bildmaterial, wann Sie Fotos und Videos machen und veröffentlichen dürfen, abgerufen September 2026
- Autoriteit Persoonsgegevens: Bildmaterial im Bildungsbereich, Zustimmung pro Zweck und Sicherheit, abgerufen September 2026
- Autoriteit Persoonsgegevens: Rechtsgrundlage Zustimmung, Anforderungen, Nachweis und Widerruf, aktualisiert Dezember 2024
- Autoriteit Persoonsgegevens: Rechenschaftspflicht, Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzvorfall-Register und Datenschutzerklärung, aktualisiert Dezember 2024
- Autoriteit Persoonsgegevens: Gesundheitsdaten sind besondere personenbezogene Daten, aktualisiert Januar 2025
- Autoriteit Persoonsgegevens: Musterbrief für Eltern zum Widerruf der Zustimmung für Bildmaterial ihres Kindes (pdf), abgerufen September 2026
- ZwembadBranche: Fotos von Kindern posten und die DSGVO, Badebekleidung und Zustimmung der Eltern, abgerufen September 2026
- Radar (AVROTROS): Umfrage unter 1513 Eltern zur Zustimmung für Fotos von Kindern, April 2025, 28. April 2025
- NSPCC Learning: Fotografieren und Filmen von Kindern, Zustimmung, Aufbewahrung und niemals ausschließen, aktualisiert Juli 2026
- Information Commissioner's Office: Fotografieren, Datenschutz-Tipps für Schulen und kleine Vereine, abgerufen September 2026
- RTV Oost: Fotos machen in einem Schwimmbad, Regeln, Kontrolle und Durchsetzung, 20. Juni 2017
- Italian Journal of Pediatrics: Sharenting, 75 Prozent der Eltern posten Inhalte über ihr Kind online, 30. Juli 2024
- Swimmigo: Datenschutzerklärung, Rollen von Schule und Plattform, Aufbewahrungsfristen und Sicherheit, aktualisiert September 2026

Bob van Soest
Als Experte für die Bewirtschaftung von Sportanlagen (wie Schwimmbädern) und Entwickler von unter anderem Swimmigo.com setze ich mich leidenschaftlich dafür ein, den Schwimmunterricht für Eltern, Schwimmlehrer und alle, die schwimmen lernen wollen, einfacher, unterhaltsamer und aufschlussreicher zu gestalten.
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